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Absauggerät für Klimaanlagen

Vor Stilllegung, Umbau oder Reparatur muss das Kältemittel zurückgewonnen und die Menge dokumentiert werden. Für die Gerätewahl sind zwei Dinge entscheidend: die Freigabe für das jeweilige Kältemittel und ein passender Sammelbehälter.

Kurz gesagt
Freigabe zuerst ohne ausdrückliche A2L- oder A3-Freigabe darf das Gerät dort nicht eingesetzt werden.
Waage dazu die zurückgewonnene Menge muss dokumentiert werden.
Ölfrei verschleppt kein Kompressoröl ins Kältemittel und ist wartungsärmer.
Einstieg
Empfehlung
Premium
Freigegeben für
A1, A2, A2L, A3
A2, A2L, A3
Artikelnummer
43-TRS21E
47-329013-27
10-VRDDF
Verfügbarkeit
ab Lager
ab Lager
ab Lager
Preis
ab 845,02 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand
1.297,10 €
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1.535,10 €
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Nettopreise für Gewerbekunden Versand am selben Tag bei Bestellung bis 10:30 Uhr Fachberatung unter +49 2554 912 983 9
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Worauf es bei der Auswahl ankommt

  • Freigabe für das Kältemittel Das mit Abstand wichtigste Kriterium. Ein Gerät ohne ausdrückliche Freigabe für A2L oder A3 darf an entsprechenden Anlagen nicht eingesetzt werden, unabhängig davon, ob es technisch „funktionieren" würde.
  • Ölfreier Lauf Ölfreie Geräte verschleppen kein Kompressoröl in das zurückgewonnene Kältemittel und sind deutlich wartungsärmer. Für den Servicealltag ist das der praktischere Aufbau.
  • Absaugleistung Die Leistung entscheidet, wie lange Sie an der Anlage stehen. Bei kleinen Splitanlagen ist das nebensächlich, bei größeren Füllmengen wird es schnell zur halben Arbeitszeit.
  • Passender Behälter Rückgewonnenes Kältemittel gehört in eine zugelassene Recyclingflasche mit ausreichender Restkapazität, nicht in eine Einwegflasche. Behälter, Ventile und Anschlüsse sollten zum Gerät passen und nicht zusammengesucht werden.
  • Passende Kältemittelwaage Die zurückgewonnene Menge muss dokumentiert werden. Ohne Kältemittelwaage lässt sich das nicht belegen, deshalb werden beide Geräte üblicherweise zusammen angeschafft.

Was das Kältemittel ändert

A1
Übliche Absauggeräte sind geeignet. Achten Sie auf einen zugelassenen Sammelbehälter mit freier Kapazität.
A2L (R32, R454B)
Nur Geräte mit ausdrücklicher Herstellerfreigabe für schwer entflammbare Kältemittel. Die Freigabe steht in der Betriebsanleitung, nicht auf der Verpackung.
A3 (R290 Propan)
Nur ausdrücklich für A3 freigegebene Geräte, in geeigneter Umgebung. Hier ist die Gerätewahl eine Sicherheits-, keine Komfortentscheidung.

Häufige Fragen

Was schreibt die F-Gas-Verordnung beim Absaugen vor?

Für Arbeiten am Kältekreis brauchen Sie die Sachkunde-Zertifizierung. Kältemittel muss vor der Stilllegung oder Demontage zurückgewonnen werden; das Ablassen in die Atmosphäre ist unzulässig. Die zurückgewonnene Menge ist zu dokumentieren; deshalb gehört die Waage dazu.

Brauche ich für R32 ein eigenes Absauggerät?

Sie brauchen ein Gerät mit ausdrücklicher Freigabe für A2L-Kältemittel. Ob Ihr vorhandenes Gerät das mitbringt, steht in der Betriebsanleitung. Ein Gerät, das nur für A1 freigegeben ist, darf an einer R32-Anlage nicht eingesetzt werden.

Kann ich rückgewonnenes Kältemittel wieder einfüllen?

Nur, wenn Reinheit und Zustand das zulassen. In der Praxis kommt das eher in derselben Anlage nach einer Reparatur vor als über Anlagen hinweg. Bei Verdacht auf Verunreinigung, Ölvermischung oder Säure gehört das Kältemittel in die Aufbereitung, nicht zurück in den Kreis.

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