Recyclingflasche richtig auswählen
Zurückgewonnenes Kältemittel braucht einen zugelassenen Behälter. Eine Recyclingflasche ist nicht dasselbe wie die Einwegflasche vom Lieferanten: Sie ist wiederbefüllbar, gekennzeichnet und muss zur Kältemittelgruppe passen.
3 Geräte im Vergleich
Alle Leerflaschen im Sortiment (10 Artikel)Worauf es bei der Auswahl ankommt
- Größe nach Füllmenge 12,5 Liter deckt die üblichen Splitanlagen ab. Wer größere Anlagen bedient oder mehrere Rückgewinnungen hintereinander fährt, kommt mit 61 Litern weiter. Zu groß gewählt heißt: schwer zu tragen und selten voll.
- Ein oder zwei Ventile Mit zwei Ventilen erreichen Sie Flüssig- und Gasphase getrennt. Beim Absaugen und beim späteren Befüllen spart das Zeit und Umsteckerei.
- Kennzeichnung und Zuordnung Recyclingflaschen sind gekennzeichnet und der Kältemittelgruppe zugeordnet. Wird eine Flasche mit dem falschen Stoff befüllt, ist der Inhalt nicht mehr verwendbar.
- Zulassung und Prüffrist Druckbehälter unterliegen wiederkehrenden Prüfungen. Prüfen Sie Prüfdatum und Zulassung, bevor Sie eine Flasche in den Einsatz nehmen.
- Passend zum Absauggerät Anschlüsse, Ventile und Schläuche sollten zum Gerät passen. Jeder zusätzliche Adapter ist eine Stelle mehr, an der es undicht werden kann.
Was das Kältemittel ändert
Häufige Fragen
Darf ich eine Einwegflasche zum Absaugen verwenden?
Nein. Zurückgewonnenes Kältemittel gehört in eine wiederbefüllbare, dafür zugelassene Recyclingflasche. Einwegbehälter sind für die Rückgewinnung nicht vorgesehen.
Wie voll darf eine Kältemittelflasche befüllt werden?
Nur bis zum zulässigen Füllgrad. Kältemittel dehnt sich mit der Temperatur aus, eine überfüllte Flasche ist ein Sicherheitsrisiko. Der zulässige Wert steht auf der Flasche, die Kältemittelwaage liefert den Nachweis.
Was mache ich mit gemischtem Kältemittel?
Gemischtes oder verunreinigtes Kältemittel gehört in die Aufbereitung, nicht zurück in eine Anlage. Sammeln Sie es getrennt und kennzeichnen Sie die Flasche entsprechend.
Brauche ich für R290 eine eigene Flasche?
Ja. Für A3-Kältemittel sind ausdrücklich zugelassene Flaschen zu verwenden, und Ventile wie Dichtungen müssen für Propan geeignet sein.