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Recyclingflasche richtig auswählen

Zurückgewonnenes Kältemittel braucht einen zugelassenen Behälter. Eine Recyclingflasche ist nicht dasselbe wie die Einwegflasche vom Lieferanten: Sie ist wiederbefüllbar, gekennzeichnet und muss zur Kältemittelgruppe passen.

Kurz gesagt
Wiederbefüllbar ist Voraussetzung für die Rückgewinnung. Einwegflaschen sind dafür nicht vorgesehen.
Zwei Ventile erreichen Flüssig- und Gasphase getrennt. Beim Absaugen spart das Umdrehen und Zeit.
Restkapazität im Blick behalten. Flaschen dürfen nur bis zum zulässigen Füllgrad befüllt werden.
Einstieg
Empfehlung
Premium
Volumen
2,5 Liter
6 Liter
61 Liter
Artikelnummer
49-11001077
45-61010-EUGRN
44-571780
Verfügbarkeit
ab Lager
ab Lager
ab Lager
Preis
83,18 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand
115,67 €
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414,61 €
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Nettopreise für Gewerbekunden Versand am selben Tag bei Bestellung bis 10:30 Uhr Fachberatung unter +49 2554 912 983 9
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Worauf es bei der Auswahl ankommt

  • Größe nach Füllmenge 12,5 Liter deckt die üblichen Splitanlagen ab. Wer größere Anlagen bedient oder mehrere Rückgewinnungen hintereinander fährt, kommt mit 61 Litern weiter. Zu groß gewählt heißt: schwer zu tragen und selten voll.
  • Ein oder zwei Ventile Mit zwei Ventilen erreichen Sie Flüssig- und Gasphase getrennt. Beim Absaugen und beim späteren Befüllen spart das Zeit und Umsteckerei.
  • Kennzeichnung und Zuordnung Recyclingflaschen sind gekennzeichnet und der Kältemittelgruppe zugeordnet. Wird eine Flasche mit dem falschen Stoff befüllt, ist der Inhalt nicht mehr verwendbar.
  • Zulassung und Prüffrist Druckbehälter unterliegen wiederkehrenden Prüfungen. Prüfen Sie Prüfdatum und Zulassung, bevor Sie eine Flasche in den Einsatz nehmen.
  • Passend zum Absauggerät Anschlüsse, Ventile und Schläuche sollten zum Gerät passen. Jeder zusätzliche Adapter ist eine Stelle mehr, an der es undicht werden kann.

Was das Kältemittel ändert

A1
Übliche Recyclingflaschen sind geeignet. Achten Sie auf freie Restkapazität und korrekte Kennzeichnung.
A2L (R32, R454B)
Die Flasche muss für das Kältemittel zugelassen sein. Maßgeblich ist die Herstellerangabe zur Eignung für schwer entflammbare Kältemittel.
A3 (R290 Propan)
Für Propan sind ausdrücklich zugelassene Flaschen zu verwenden. Ventile und Dichtungen müssen zum Stoff passen.

Häufige Fragen

Darf ich eine Einwegflasche zum Absaugen verwenden?

Nein. Zurückgewonnenes Kältemittel gehört in eine wiederbefüllbare, dafür zugelassene Recyclingflasche. Einwegbehälter sind für die Rückgewinnung nicht vorgesehen.

Wie voll darf eine Kältemittelflasche befüllt werden?

Nur bis zum zulässigen Füllgrad. Kältemittel dehnt sich mit der Temperatur aus, eine überfüllte Flasche ist ein Sicherheitsrisiko. Der zulässige Wert steht auf der Flasche, die Kältemittelwaage liefert den Nachweis.

Was mache ich mit gemischtem Kältemittel?

Gemischtes oder verunreinigtes Kältemittel gehört in die Aufbereitung, nicht zurück in eine Anlage. Sammeln Sie es getrennt und kennzeichnen Sie die Flasche entsprechend.

Brauche ich für R290 eine eigene Flasche?

Ja. Für A3-Kältemittel sind ausdrücklich zugelassene Flaschen zu verwenden, und Ventile wie Dichtungen müssen für Propan geeignet sein.

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